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Die für die Zwecke dieser Verordnung als erheblich angesehenen wesentlichen Umweltaspekte der erfassten Produkte sind der Energieverbrauch im Betrieb und der Schallleistungspegel. In der vorbereitenden Studie wurde auch ein möglicher Kältemittelaustritt als erheblicher Umweltaspekt in Form direkter Treibhausgasemissionen ermittelt, der durchschnittlich für 10–20 % der zusammengefassten direkten und indirekten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist.
Als bedeutsame Umweltaspekte im Sinne dieser Verordnung wurden bei Warmwasserbereitern der Energieverbrauch während der Nutzung und (bei Warmwasserbereitern mit…
Als bedeutsam für die Zwecke dieser Verordnung wurden folgende Umweltmerkmale von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten ermittelt: der Energieverbrauch während…
Die für die Zwecke dieser Verordnung relevanten Umweltaspekte der betroffenen Produkte sind der Energieverbrauch in der Nutzungsphase, die Staubaufnahme, die…
Die Verfügbarkeit präziser und aktueller Energiedaten ist für die Ermittlung der Auswirkungen des Energieverbrauchs auf die Umwelt, insbesondere hinsichtlich…
Die vorbereitende Studie zeigt, dass Anforderungen an andere Ökodesign-Parameter, die in Anhang I Teil 1 der Richtlinie 2009/125/EG genannt werden, nicht…
Der für die Zwecke dieser Verordnung als erheblich angesehene Umweltaspekt von Umwälzpumpen ist der Stromverbrauch im Betrieb.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.