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Für die betroffenen Lebensmittelzusatzstoffe sollten Höchstwerte für Aluminium festgelegt werden, insbesondere in Calciumphosphaten (E 341(i) – (iii)) für die Säuglings- und Kleinkindnahrung , wie dies der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss in seinem Gutachten vom 7. Juni 1996 empfohlen hat . In diesem Zusammenhang sollte auch ein Höchstwert für Aluminium in Calciumcitrat (E 333) festgesetzt werden.
Die Höchstwerte für Aluminium in Calciumphosphaten (E 341(i)-(iii)), Dinatriumdiphosphat (E 450(i)) und Calciumdihydrogendiphosphat (E 450(vii)) sollten dem…
Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss hat am 7. Juni 1996 eine Stellungnahme zur Sicherheit von Tricalciumphosphat (E 341 (iii)) als…
Die Bestimmungen über Höchstwerte für Aluminium in Dicalciumphosphat (E 341(ii)), Tricalciumphosphat (E 341(iii)) und Calciumdihydrogendiphosphat (E 450(vii))…
In Anhang III Teil 5 Abschnitt B der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 erhält der Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 341 (iii) folgende Fassung: „E 341 (iii)…
Die derzeit anwendbaren spezifischen Reinheitskriterien sollten durch Senkung der Höchstwerte für bestimmte Schwermetalle angepasst werden, sofern dies machbar…
Nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist die Verwendung aluminiumhaltiger Lebensmittelzusatzstoffe in einer großen Zahl an Lebensmitteln zulässig,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.