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Nach Angabe von Lebensmittelherstellern werden die Lebensmittelfarbstoffe Beta-apo-8'-Carotinsäure-Ethylester (E 160f) und Braun FK (E 154) sowie der aluminiumhaltige Trägerstoff Bentonit (E 558) nicht mehr verwendet. Die geltenden Spezifikationen für diese Lebensmittelzusatzstoffe sollten daher nicht in die betroffene Verordnung übernommen werden.
Der aluminiumhaltige Trägerstoff Bentonit (E 558) wird nach Aussagen von Lebensmittelherstellern nicht mehr verwendet. Daher ist er in Anhang III Teil 1 der…
Der Lebensmittelfarbstoff Beta-apo-8'-Carotinsäure-Ethylester (C 30) (E 160f) wird vom Hersteller nicht mehr angeboten, und die Unternehmer sind nicht mehr an…
Bei der Neubewertung durch die Behörde stellte sich heraus, dass der nur für kippers (geräucherte Heringe englischer Art) zugelassene Lebensmittelfarbstoff…
Die Interessengruppen wurden gebeten, Unterlagen über die Verwendung und die Notwendigkeit der Verwendung der im Anhang V der Richtlinie 94/36/EG aufgeführten…
Die aluminiumhaltigen Lebensmittelzusatzstoffe Calciumaluminiumsilicat (E 556) und Aluminiumsilicat (Kaolin) (E 559) sollten aus der Liste aller Zusatzstoffe in…
Die in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten Farbstoffe können in bestimmten alkoholischen Getränken verwendet werden, wie etwa aromatisiertem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.