Erwägungsgrund 55 32011R1169VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit die Lebensmittelunternehmer die Kennzeichnung ihrer Erzeugnisse an die mit dieser Verordnung eingeführten neuen Anforderungen anpassen können, ist es…
Erwägungsgrund 7 32012R0380VERORDNUNG (EU) Nr. 380/2012 DER KOMMISSION vom 3. Mai 2012 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der für aluminiumhaltige Lebensmittelzusatzstoffe geltenden Verwendungsbedingungen und -mengen (Text von Bedeutung für den EWR)
Da bei der Herstellung von Lebensmitteln seit Jahrzehnten größere Mengen an Zusatzstoffen verwendet werden, sollte ein Übergangszeitraum vorgesehen werden,…
Erwägungsgrund 7 32008R1250VERORDNUNG (EG) Nr. 1250/2008 DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 hinsichtlich der Anforderungen an Bescheinigungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen, lebenden Muscheln, Stachelhäutern, Manteltieren und Meeresschnecken, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollte eine Übergangszeit festgesetzt werden, damit Mitgliedstaaten und Unternehmen die erforderlichen Vorkehrungen treffen können, um den in der…
Erwägungsgrund 9 32008R1345VERORDNUNG (EG) Nr. 1345/2008 DER KOMMISSION vom 23. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2136/89 des Rates über gemeinsame Vermarktungsnormen für Sardinenkonserven sowie Handelsbezeichnungen für Sardinenkonserven und sardinenartige Erzeugnisse in Konserven
Damit sich die Marktbeteiligten an die neuen Vorschriften anpassen können, ist ein Übergangszeitraum für die Vermarktung von Erzeugnissen vorzusehen, die dem…
Erwägungsgrund 10 32011R0559VERORDNUNG (EU) Nr. 559/2011 DER KOMMISSION vom 7. Juni 2011 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Captan, Carbendazim, Cyromazin, Ethephon, Fenamiphos, Thiophanat-methyl, Triasulfuron und Triticonazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung sollte eine Übergangsregelung für Erzeugnisse enthalten, die vor der Änderung der Rückstandshöchstgehalte vorschriftsmäßig erzeugt wurden und für…
Erwägungsgrund 9 32012R0899Die Verordnung sollte eine Übergangsmaßnahme für Erzeugnisse enthalten, die vor der Änderung der RHG rechtmäßig erzeugt wurden und für die gemäß dem Modell der…