§ 2 NLPosVVerordnung zur Konkretisierung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Netto-Leerverkaufspositionen
Der Inhaber einer Netto-Leerverkaufsposition, für die er nach Artikel 5 Absatz 1, Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012…
Art. 18 Abs. 1 32012R0236Meldung und Offenlegung in Ausnahmesituationen
Vorbehaltlich des Artikels 22 kann die zuständige Behörde natürliche oder juristische Personen, die Netto-Leerverkaufspositionen in einem bestimmten…
§ 3 Abs. 2 Nr. 1 NLPosVVerordnung zur Konkretisierung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Netto-Leerverkaufspositionen
der Vor- und Nachname entsprechend Anhang I Tabelle 1 Nummer 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 826/2012 der Kommission vom 29. Juni 2012 zur Ergänzung der…
Erwägungsgrund 16 32012R0236Damit die Transparenzregelungen Wirkung entfalten, muss sie unabhängig davon Anwendung finden, wo eine natürliche oder juristische Person ansässig ist, auch…
§ 130 Abs. 1 WpHGGesetz über den Wertpapierhandel
Wer am 26. März 2012 Inhaber einer Netto-Leerverkaufsposition nach § 30i Absatz 1 Satz 1 in der Fassung dieses Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481)…