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Falls ungünstige Ereignisse oder Entwicklungen sich auf mehr als einen einzigen Mitgliedstaat erstrecken oder andere grenzübergreifende Auswirkungen haben, wenn beispielsweise ein Finanzinstrument zum Handel an verschiedenen Handelsplätzen in mehreren Mitgliedstaaten zugelassen ist, sind eine enge Konsultation und eine enge Zusammenarbeit zwischen den befugten Behörden unbedingt erforderlich. Die ESMA sollte in einer solchen Situation eine zentrale Koordinierungsfunktion übernehmen und versuchen, ein kohärentes Vorgehen der zuständigen Behörden zu gewährleisten. Dass der ESMA Vertreter der zuständigen Behörden angehören, wird ihr dabei helfen, diese Funktion wahrzunehmen. Zudem sollten die zuständigen Behörden die Befugnisse haben, Maßnahmen zu ergreifen, wenn sie ein Interesse an einem Eingreifen haben.
Bei Uneinigkeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über eine Bewertung, Maßnahme oder Unterlassung einer der zuständigen Behörden in einem…
Im Falle einer Uneinigkeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über eine Bewertung, Maßnahme oder eine Unterlassung einer zuständigen Behörde…
Im Falle einer Uneinigkeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten über eine Bewertung, Maßnahme oder Unterlassung einer zuständigen Behörde in…
Neben ihrer Aufgabe, die Maßnahmen der zuständigen Behörden zu koordinieren, sollte die ESMA sicherstellen, dass die zuständigen Behörden nur dann Maßnahmen…
Auch wenn die zuständigen Behörden oftmals am besten in der Lage sind, ungünstige Ereignisse oder Entwicklungen zu überwachen und rasch darauf zu reagieren,…
Da einige Vorschriften dieser Verordnung auf natürliche oder juristische Personen und Tätigkeiten in Drittländern Anwendung finden können, ist eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.