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Es ist verboten, sich wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten zu beteiligen, mit denen die Umgehung der in Maßnahmen gemäß Artikel 2, 4a, 4b, 5 Absatz 1, 8, 9, 10a, 10b, 10d, 10e, 11, 13, 14a, 15a, 15b, 17, 22, 23, 30, 30a, 34, 35, 37a oder 37b bezweckt oder bewirkt wird.
Es ist untersagt, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Artikeln 2a, 3 und 3a genannten Bestimmungen…
Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung des Verbots gemäß diesem Beschluss bezweckt oder bewirkt wird.
Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Verbote bezweckt oder…
Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in Artikel 1a und Artikel 2 Absätze 1 und 2 genannten…
Es ist verboten, wissentlich und absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen unmittelbar oder mittelbar die Umgehung der in den Absätzen 1 und 2…
Es ist untersagt, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Artikeln 2a und 2b genannten Maßnahmen bezweckt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.