Erwägungsgrund 3 32008R1226VERORDNUNG (EG) Nr. 1226/2008 DER KOMMISSION vom 8. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 5 32012R0168VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2012 DES RATES vom 27. Februar 2012 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32006R1210Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung unverzüglich in Kraft treten —
Erwägungsgrund 5 32010R0787VERORDNUNG (EU) Nr. 787/2010 DER KOMMISSION vom 3. September 2010 zur 134. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —
Erwägungsgrund 3 32010R1250VERORDNUNG (EU) Nr. 1250/2010 DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, muss diese Verordnung sofort in Kraft treten –
Erwägungsgrund 4 32010R1027VERORDNUNG (EU) Nr. 1027/2010 DER KOMMISSION vom 11. November 2010 zur 139. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —