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Das Verfahren zur Änderung der Listen in den Anhängen II und IIa dieser Verordnung sollte unter anderem vorsehen, dass die benannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen die Gründe für ihre Aufnahme in die Listen erfahren, so dass sie die Gelegenheit erhalten, Stellungnahmen vorzulegen. Werden Stellungnahmen oder wesentliche neue Beweise vorgelegt, so sollte der Rat seinen Beschluss im Lichte dieser Stellungnahmen überprüfen und die betreffende Person, Organisation oder Einrichtung entsprechend unterrichten.
Das Verfahren zur Änderung der Liste in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1284/2009 sollte unter anderem vorsehen, dass die benannten natürlichen oder…
Das Verfahren zur Änderung der Listen in Anhang I dieser Verordnung sollte unter anderem vorsehen, dass die benannten Personen, Organisationen oder…
Das Verfahren zur Änderung der Liste in Anhang I dieser Verordnung sollte unter anderem vorsehen, dass die benannten natürlichen oder juristischen Personen,…
Das Verfahren zur Änderung der Listen in Anhang I dieser Verordnung sollte unter anderem vorsehen, dass die benannten natürlichen oder juristischen Personen,…
Das Verfahren zur Änderung des Anhangs dieses Beschlusses sollte unter anderem vorsehen, dass die benannten Personen und Einrichtungen die Gründe für ihre…
In dem Verfahren zur Änderung der Liste in Anhang I sollte unter anderem vorgesehen werden, dass den benannten natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.