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Recyclingverfahren, die Teil einer Verfahrenskette oder eigenständige Verfahren sind und in denen Blei-Säure-, Nickel-Cadmium- und sonstige Altbatterien und Altakkumulatoren recycelt werden, sollten die in Anhang III Teil B der Richtlinie 2006/66/EG genannten Mindest-Recyclingeffizienzen erreichen.
Die Effizienz eines Recyclingverfahrens für Blei-Säure-, Nickel-Cadmium- und sonstigen Altbatterien und Altakkumulatoren wird nach der Methode in Anhang I…
„Recyclingverfahren“: ein Wiederaufarbeitungsverfahren gemäß Artikel 3 Absatz 8 der Richtlinie 2006/66/EG, das an Blei-Säure-, Nickel-Cadmium- und sonstigen…
Die Recyclingeffizienzen der Recyclingverfahren für Altbatterien und Altakkumulatoren sollten unter Bezugnahme auf die chemische Zusammensetzung der…
In ihrem Bericht bewertet die Kommission auch die folgenden Aspekte dieser Richtlinie: a) die Angemessenheit weiterer Maßnahmen für das Risikomanagement für…
Daher ist festzulegen, dass das Recyclingverfahren nach der Sammlung und eventuellen Sortierung und/oder Vorbereitung auf das Recycling der in der…
1. Zu den Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren, die dem Recyclingverfahren zugeführt werden, sind folgende Angaben zu machen: Recyclingeffizienz eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.