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Ab dem Zeitpunkt des Beitritts der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation ist die Verordnung zur Durchführung des Abkommens nicht mehr erforderlich. Die Verordnung (EG) Nr. 1342/2007 sollte daher mit Wirkung vom selben Tag aufgehoben werden —
Die Verordnung (EG) Nr. 1627/94 wird mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens der Durchführungsvorschriften von Artikel 7 der vorliegenden Verordnung aufgehoben.
Die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 wird mit dem Tag des Beginns der Geltung der vorliegenden Verordnung aufgehoben, mit Ausnahme des Artikels 6 der Verordnung…
Die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 wird mit dem Tag des Beginns der Geltung der vorliegenden Verordnung aufgehoben, mit Ausnahme der Artikel 4 und 6 der…
Die Verordnung (EWG) Nr. 1708/87 wird infolge des Inkrafttretens des neuen Abkommens obsolet. Sie sollte daher aus Gründen der Klarheit aufgehoben werden —
Die Verordnung (EG) Nr. 7/2005 sollte daher mit Wirkung zum selben Zeitpunkt aufgehoben werden —
Die Verordnung (EG) Nr. 546/2007 der Kommission ist daher mit Wirkung vom 19. November 2007 aufzuheben —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.