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Auf der 46. Tagung des MEPC wurden am 27. April 2001 mit der Entschließung MEPC 95(46) und am 4. Dezember 2003 mit der Entschließung MEPC 111(50) wichtige Änderungen der Regel 20 der Anlage I des MARPOL-Übereinkommens 73/78 angenommen, mit denen eine neue beschleunigte Ausmusterungsregelung für Einhüllen-Öltankschiffe eingeführt wird. Die endgültigen Termine, bis zu denen Öltankschiffe endgültig der Regel 19 der Anlage I des MARPOL-Übereinkommens 73/78 entsprechen müssen, hängen von der Größe und dem Alter des Schiffes ab. Für Öltankschiffe sind daher in diesem System drei Kategorien je nach Tonnage, Konstruktion und Alter festgelegt worden. All diese Kategorien, einschließlich der niedrigsten Kategorie 3, sind für den Handel innerhalb der Union von Bedeutung.
Mit Regel 20 der Anlage I des MARPOL-Übereinkommens 73/78 wird für alle Einhüllen-Öltankschiffe die Anforderung eingeführt, dass sie nur dann weiterbetrieben…
Änderungen des MARPOL-Übereinkommens 73/78 wurden von der IMO am 6. März 1992 verabschiedet und sind am 6. Juli 1993 in Kraft getreten. Diese Maßnahmen sehen…
Es liegt im Interesse der Union, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen sichergestellt wird, dass Öltankschiffe, die in Häfen oder Vorhäfen einlaufen oder in einem…
Aus den nach dem Schiffsalter aufgeschlüsselten Statistiken über Tankschiffsunfälle geht hervor, dass ältere Schiffe in höherem Maße unfallanfällig sind. Auf…
Nach Regel 20.5 der Anlage I des MARPOL-Übereinkommens 73/78 kann für Öltankschiffe der Kategorien 2 und 3 ausnahmsweise vorgesehen werden, dass sie unter…
Mit der Entschließung MEPC 114(50) vom 4. Dezember 2003 wurde eine neue Regel 21 in Anlage I des MARPOL-Übereinkommens 73/78 zur Verhütung von Ölverschmutzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.