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Die Farbe des Musters der Bescheinigung der fachlichen Eignung ist in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 als „Pantone kräftig beigefarben („stout fawn“)“ festgelegt.
Die Farbe des Musters für die Fahrerbescheinigung ist am Anfang des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 als „Farbe: Pantone rosa“ festgelegt.
Die Farbe des Musters für die Gemeinschaftslizenz ist in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 als „Farbe: Pantone hellblau“ festgelegt.
Die Farbe des Musters für die Gemeinschaftslizenz ist am Anfang des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 als „Farbe: Pantone hellblau“ festgelegt.
In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 wird in der dritten Zeile der Wortlaut „Farbe: Pantone kräftig beigefarben („stout fawn“) — Format DIN A4,…
Die Mitgliedstaaten erkennen als ausreichenden Nachweis der fachlichen Eignung eine Bescheinigung an, die dem Muster der Bescheinigung in Anhang III entspricht…
Die Färbung von spezifiziertem Risikomaterial nach Anhang V Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hat mit dem Farbstoff Brillantblau FCF zu erfolgen, der in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.