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Die mit der vorliegenden Verordnung geänderten harmonisierten Einstufungen gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sollten nicht sofort gelten, da die Unternehmen eine gewisse Zeit benötigen, um die Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an die neuen Einstufungen anzupassen und um vorhandene Bestände zu verkaufen. Darüber hinaus benötigen die Unternehmen eine gewisse Zeit, um die Registrierungsvorschriften zu erfüllen, die sich aus den neuen harmonisierten Einstufungen für Stoffe ergeben, die eingestuft werden als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend, Kategorien 1A und 1B (Tabelle 3.1) und Kategorien 1 und 2 (Tabelle 3.2) oder als sehr giftig für Wasserorganismen, wodurch längerfristige Auswirkungen in Gewässern entstehen können, insbesondere die Vorschriften von Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission .
Die mit der vorliegenden Verordnung geänderten harmonisierten Einstufungen gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sollten nicht sofort gelten,…
Die mit der vorliegenden Verordnung geänderten harmonisierten Einstufungen gemäß Anhang VI Teil 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sollten nicht sofort gelten,…
Was den Stoff „pitch, coal tar, high-temp.“ (EG-Nr. 266-028-2) betrifft, so ist den Unternehmen mehr Zeit einzuräumen, um die Verpflichtungen zu erfüllen, die…
Die berichtigte harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen sollte ab dem Tag des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung gelten.…
Der Beginn der Anwendung dieser Verordnung sollte schrittweise erfolgen, damit alle Betroffenen — Behörden, Unternehmen und Interessengruppen — ihre Ressourcen…
Damit die Arbeit und die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 67/548/EWG, einschließlich der Einstufung und Kennzeichnung spezifischer in Anhang I der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.