Erwägungsgrund 6 32008R0755VERORDNUNG (EG) Nr. 755/2008 DER KOMMISSION vom 31. Juli 2008 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Anerkennung von Berufsqualifikationen —
Erwägungsgrund 10 32011R0213VERORDNUNG (EU) Nr. 213/2011 DER KOMMISSION vom 3. März 2011 zur Änderung der Anhänge II und V der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Anerkennung von Berufsqualifikationen —
Erwägungsgrund 12 32007R1430VERORDNUNG (EG) Nr. 1430/2007 DER KOMMISSION vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Anhänge II und III der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Anerkennung von Berufsqualifikationen —
Erwägungsgrund 4 32009R0279VERORDNUNG (EG) Nr. 279/2009 DER KOMMISSION vom 6. April 2009 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Anerkennung von Berufsqualifikationen —
Erwägungsgrund 6 32012R0383Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für den Führerschein —
Erwägungsgrund 6 32006R1502VERORDNUNG (EG) Nr. 1502/2006 DER KOMMISSION vom 28. September 2006 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1165/98 des Rates über Konjunkturstatistiken in Bezug auf die Ausnahmeregelungen für die Mitgliedstaaten
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für das Statistische Programm —