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Die ESMA stellt einer in einem Drittstaat niedergelassenen CCP gemäß der vorliegenden Verordnung dem nach Absatz 3 erlassenen delegierten Rechtsakt folgende Gebühren in Rechnung:
Gebühren im Zusammenhang mit Anträgen auf Anerkennung nach Artikel 25;
jährliche Gebühren in Verbindung mit den Aufgaben der ESMA gemäß der vorliegenden Verordnung im Zusammenhang mit den gemäß Artikel 25 anerkannten CCPs.
Die in Absatz 1 genannten Gebühren stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Umsatz der betreffenden CCP und decken alle Kosten, die der ESMA im Zusammenhang mit der Anerkennung sowie der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß der vorliegenden Verordnung entstanden sind, ab.
Die Kommission erlässt einen delegierten Rechtsakt nach Artikel 82, durch den Folgendes genauer festgelegt wird:
die Arten von Gebühren;
die Angelegenheiten, bei denen Gebühren fällig werden;
die Höhe der Gebühren;
die Art und Weise, wie Gebühren durch die Folgenden zu entrichten sind:
eine CCP, die einen Antrag auf Anerkennung gestellt hat;
eine anerkannte CCP, die gemäß Artikel 25 Absatz 2 als Tier 1-CCP eingestuft ist;
eine anerkannte CCP, die gemäß Artikel 25 Absatz 2b als Tier 2-CCP eingestuft ist.
Damit die ESMA ihre Aufgaben im Zusammenhang mit Drittstaaten-CCPs wirksam wahrnehmen kann, sollten Drittstaaten-CCPs Aufsichtsgebühren für die…
Eine Zulassung nach Absatz 1 hindert einen Mitgliedstaat nicht daran, zusätzliche Anforderungen bezüglich der in seinem Hoheitsgebiet niedergelassenen CCPs,…
eine Tier 2-CCP
der Vorsitz des CCP-Aufsichtsausschusses, der gleichzeitig den Vorsitz des Kollegiums innehat;
die für die Zwecke von Absatz 1 des vorliegenden Artikels mindestens zu beurteilenden Punkte;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.