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Gegenparteien gelten zumindest dann als in dieselbe Konsolidierung einbezogen, wenn sie beide nach der Richtlinie 83/349/EWG des Rates oder nach den internationalen Rechnungslegungsstandards „International Financial Reporting Standards (IFRS)“, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen wurden, oder — bei Gruppen mit einer in einem Drittstaat ansässigen Unternehmenszentrale — nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen des betreffenden Drittstaats, für die nach der Verordnung (EG) Nr. 1569/2007 der Kommission festgestellt wurde, dass sie den IFRS gleichwertig sind (oder nach den Rechnungslegungsgrundsätzen des betreffenden Drittstaats, die gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1569/2007 zulässig sind) in eine Konsolidierung einbezogen sind, oder wenn sie beide derselben Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis gemäß der Richtlinie 2006/48/EG oder der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates unterliegen, bzw. — bei Gruppen mit einer in einem Drittstaat ansässigen Unternehmenszentrale —, wenn beide derselben Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis durch eine zuständige Behörde des Drittstaats unterliegen, für die geprüft wurde, dass sie einer Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis nach den Grundsätzen entspricht, die in Artikel 143 der Richtlinie 2006/48/EG oder in Artikel 2 der Richtlinie 2006/49/EG festgelegt sind.
Für die Zwecke dieses Artikels gelten Gegenparteien als in dieselbe Konsolidierung einbezogen, wenn beide Gegenparteien Folgendes sind:
derart, dass sie internationalen Rechnungslegungsstandards, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1569/2007 der Kommission vom 21. Dezember 2007 über die…
Bei zentralen Gegenparteien ist zusätzlich zu beurteilen, inwieweit diese die Anforderungen nach Artikel 7 Absatz 1 bis 4, Artikel 8 Absatz 1 bis 4 und den…
gemäß der Richtlinie 2013/34/EU oder den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassenen Internationalen…
Um sicherzustellen, dass die Bestimmung der Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsgrundsätze eines Drittstaats in allen für die Gemeinschaftsmärkte relevanten…
Um die Ziele der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 und die Verwendung der IFRS auf den Weltfinanzmärkten zu fördern sowie Störungen der Märkte in der Gemeinschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.