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Die Mitgliedstaaten sollten für eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung Behörden — zum Beispiel Zollbehörden — bestimmen, die für die Kontrolle der Ein- und Ausfuhren von unter diese Verordnung fallenden Chemikalien verantwortlich sind. Die Kommission, mit Unterstützung der Agentur, und die Mitgliedstaaten spielen hierbei eine zentrale Rolle und sollten bei ihren Tätigkeiten gezielt und koordiniert vorgehen. Die Mitgliedstaaten sollten im Fall von Verstößen für geeignete Sanktionen sorgen.
Jeder Mitgliedstaat bezeichnet Behörden, beispielsweise Zollbehörden, die für die Kontrolle der Ein- und Ausfuhr der in Anhang I aufgeführten Chemikalien…
Die Mitgliedstaaten sollten die Behörde bzw. die Behörden benennen, die für die Vorschläge für harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen zuständig…
Die nationalen Regulierungsbehörden sollten für die Durchsetzung dieser Verordnung in den Mitgliedstaaten verantwortlich sein. Zu diesem Zweck sollten sie über…
Die wirksame Koordinierung und Verwaltung der technischen und administrativen Aspekte dieser Verordnung auf Unionsebene muss gewährleistet werden. Die…
Um mutmaßliche Verstöße wirksam untersuchen zu können, sollten sich die Agentur und die Kommission an die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten wenden, die…
Die Mitgliedstaaten haben dafür zu sorgen, dass die zuständigen Behörden Inspektionen und andere Kontrollmaßnahmen organisieren, um die Einhaltung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.