Gesetze
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Die Übermittlung von anonymisierten Einzeldaten ist für eine Einschätzung der generellen Genauigkeit der Ergebnisse erforderlich.
es zur Überprüfung der Angaben der betroffenen Person erforderlich ist.
Sobald der Forschungszweck es erlaubt, sind die personenbezogenen Daten zu anonymisieren. Solange dies noch nicht möglich ist, sind die Merkmale gesondert…
Sobald der Forschungszweck es erlaubt, sind die Einzelangaben zu anonymisieren.
Es ist wichtig, eine angemessene Verbreitung der statistischen Informationen zu gewährleisten.
Ist eine Anonymisierung technisch möglich und können die Zwecke der Datenverarbeitung mit anonymisierten Daten erreicht werden, werden anonymisierte Daten…
Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet oder weitergegeben, wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit das Zentrum seinen Auftrag erfüllen kann.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.