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Aus den gleichen Gründen, die für Kristallglas und Glasemail gelten, sollten auch nicht synthetische oder rekonstituierte Edel- und Schmucksteine, in denen Blei als natürlicher Bestandteil vorkommt, ausgenommen sein.
Die Kommission sollte die Ausnahme von Kristallglas, Glasemail sowie Edelsteinen und Schmucksteinen im Lichte neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüfen,…
Da keine Informationen über die Bleifreisetzung unter den Bedingungen beim Lutschen vorliegen und mangels geeigneter Alternativen für sämtliche Verwendungen in…
Einbauteile von Armband- und Taschenuhren sowie Zeitmessern, die für Verbraucher nicht zugänglich sind, sollten von der Beschränkung ausgenommen sein, da eine…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird der folgende Eintrag 63 angefügt: „63. Blei CAS-Nr.: 7439-92-1 EG-Nr. 231-100-4 und seine Verbindungen ·…
Bestimmte Werkstoffe und Bauteile, die Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertiges Chrom enthalten, sollten weiterhin von dem Verbot gemäß Artikel 4 Absatz 2…
Bestimmte Werkstoffe und Bauteile, die Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertiges Chrom enthalten, sollten weiterhin unbefristet von dem Verbot gemäß Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.