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Eine Ausnahmeregelung sollte auch für die in Ausstellungen mit kultureller oder historischer Zielsetzung ausgestellten Messinstrumente gelten, und zwar auch für solche, die am 3. Oktober 2007 noch keine 50 Jahre alt waren, aber dennoch historischen und kulturellen Wert besitzen.
von kulturhistorischen Gegenständen, die vor dem 31. Dezember 1994 hergestellt worden sind, für Sammlungs- oder Ausstellungszwecke.
Die Gültigkeitsdauer der gemäß den Artikeln 30, 37 bzw. 44h erteilten Wanderausstellungs-, Reise- und Musikinstrumentenbescheinigungen darf drei Jahre nicht…
eines anderen Steuerpflichtigen, sofern für die Lieferung des Gegenstands durch diesen anderen Steuerpflichtigen aufgrund eines Verkaufskommissionsvertrags die…
Mit einer Ausnahmeregelung sollte der An- und Verkauf alter, historisch wertvoller Messinstrumente, die Quecksilber enthalten und als Antiquitäten oder…
Bei Thermometern, die ausschließlich dazu bestimmt sind, Prüfungen anhand von Normen durchzuführen, die die Verwendung von Quecksilberthermometern vorschreiben,…
Es sollte präzisiert werden, dass die in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgenommenen Beschränkungen für das Inverkehrbringen von bestimmten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.