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In ihrem Gutachten vom 22. August 2011 zu Dicofol empfiehlt die Behörde weder die Aufnahme dieses Wirkstoffs in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 noch die Aufnahme der Codex-RHG (CXL) in Anhang II der genannten Verordnung. Allerdings wurden die CXL für Melonen, Baumwollsamen, Tee, Hopfen und Geflügel als hinsichtlich der Verbrauchersicherheit annehmbar beurteilt; sie sollten daher in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 nicht gestrichen werden. Alle übrigen RHG sollten auf die entsprechende Bestimmungsgrenze gesenkt werden.
In ihrem Gutachten vom 28. Juli 2011 zu Propachlor empfiehlt die Behörde die Aufnahme dieses Wirkstoffs in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 nicht.…
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die die im Erwägungsgrund 1 aufgeführten Wirkstoffe enthalten, wurden widerrufen. Gemäß Artikel 17 der…
In der Stellungnahme empfiehlt die Behörde weder die Aufnahme von Diphenylamin in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 noch die Aufnahme der…
Hinsichtlich Carbaryl, Carbosulfan und Profenofos hat die Codex-Alimentarius-Kommission am 9. Juli 2011 CXL für Gewürze (Früchte und Beeren) angenommen. Diese…
Am 7. Juli 2012 nahm die Kommission des Codex Alimentarius Codex-Rückstandshöchstgehalte (CXL-Höchstwerte) für Aacetamiprid, Clothianidin, Tebuconazol und…
Am 7. Juli 2012 nahm die Kommission des Codex Alimentarius einen Codex-Rückstandshöchstgehalt (CXL-Höchstwert) für Profenofos bei Paprika an. Dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.