Art. 2 32009R0708VERORDNUNG (EG) Nr. 708/2009 DER KOMMISSION vom 5. August 2009 zur Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 1915/83 hinsichtlich der Frist für die Übermittlung der Betriebsbogen für das Rechnungsjahr 2008 durch die Verbindungsstelle in Italien
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0745VERORDNUNG (EU) Nr. 745/2010 DER KOMMISSION vom 18. August 2010 zur Festsetzung der Obergrenzen für 2010 für bestimmte Stützungsregelungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 73/2009
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0113VERORDNUNG (EG) Nr. 113/2009 DER KOMMISSION vom 6. Februar 2009 über die Verwendung bestimmter traditioneller Begriffe auf den Etiketten von aus den Vereinigten Staaten eingeführtem Wein
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0020VERORDNUNG (EG) Nr. 20/2009 DER KOMMISSION vom 13. Januar 2009 zur Annahme der Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2010 „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ nach der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32010R0725VERORDNUNG (EU) Nr. 725/2010 DER KOMMISSION vom 12. August 2010 zur Anhebung der Fangquoten für 2010 um die nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates zurückbehaltenen Mengen
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32011R0249VERORDNUNG (EU) Nr. 249/2011 DER KOMMISSION vom 14. März 2011 zur Annahme der Spezifikationen des Ad-hoc-Moduls 2012 „Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ nach der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.