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Es sollte klargestellt werden, dass ein Steuerpflichtiger, der die Inanspruchnahme einer der Sonderregelungen beendet, von ihr ausgeschlossen ist oder den Mitgliedstaat der Identifizierung wechselt, allen seinen steuerlichen Pflichten in Bezug auf die Erklärungszeiträume vor der Beendigung der Inanspruchnahme bzw. dem Ausschluss oder dem Wechsel in dem Mitgliedstaat nachkommen sollte, der vor der Beendigung der Inanspruchnahme bzw. dem Ausschluss oder dem Wechsel der Mitgliedstaat der Identifizierung war.
Wenn der Steuerpflichtige, der eine der Sonderregelungen in Anspruch nimmt, oder gegebenenfalls sein Vermittler nicht die gesamte Steuerschuld entrichtet,…
Erkennt ein Steuerpflichtiger nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche…
Der nicht in der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige hat dem Mitgliedstaat der Identifizierung die Aufnahme und die Beendigung seiner Tätigkeit als…
Wurde ein Steuerpflichtiger während eines Erklärungszeitraums im Rahmen jeder der Sonderregelungen registriert, so richtet er im Rahmen jeder Sonderregelung…
Um Zweifel darüber, welcher Mitgliedstaat zuständig ist, zu vermeiden, sollte festgelegt werden, welcher Mitgliedstaat einen Steuerpflichtigen von der…
Um unverhältnismäßige Belastungen für Steuerpflichtige, die die EU-Regelung in Anspruch nehmen, zu vermeiden, sollte klargestellt werden, wie eine Änderung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.