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Die Verwendung von Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen bei Rinderschlachtkörpern, Rinderschlachtkörperhälften oder -vierteln muss die Verpflichtung der Lebensmittelunternehmer zur Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften über Lebensmittelhygiene, wie in den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004, (EG) Nr. 853/2004 und (EG) Nr. 2073/2005 festgelegt, unberührt lassen und ist keinesfalls als Ersatz für gute Hygienepraxis und -verfahren bei der Schlachtung oder als Alternative zur Einhaltung der Vorschriften der genannten Verordnungen zu betrachten.
Gemäß dem Gutachten der EFSA sollte Milchsäure, die zur Verringerung der Oberflächenverunreinigung von Rinderschlachtkörpern verwendet wird, den in den…
Angesichts des Gutachtens der EFSA und der Tatsache, dass Milchsäure eine potenzielle mikrobiologische Verunreinigung signifikant verringern kann, wird es als…
Lebensmittelunternehmer dürfen Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer Verunreinigungen von Rinderschlachtkörpern, Rinderschlachtkörperhälften oder…
Bedingungen für die Verwendung von Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen auf Rinderschlachtkörpern,…
Am 14. Dezember 2010 ging bei der Kommission ein Antrag auf Verwendung von Milchsäure zur Verringerung der Oberflächenverunreinigung von Rinderschlachtkörpern…
Am 26. Juli 2011 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein wissenschaftliches Gutachten zur Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.