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Laut dem Gutachten der EFSA beträgt die vom Rindfleisch absorbierte Restmenge aus der Milchsäurebehandlung nicht mehr als 190 mg/kg. Diese Menge gilt als Rest im Vergleich zur Wirkstoffmenge, die nötig ist, um die Oberflächenverunreinigung zu verringern. Des Weiteren hat sie keine technologische Wirkung im Endprodukt. Ferner ist die Restmenge der Milchsäure, die zur Verringerung der mikrobiologischen Oberflächenverunreinigung verwendet wird, vernachlässigbar im Vergleich zum natürlichen Milchsäuregehalt von Rindfleisch und stellt kein Sicherheitsproblem dar. In bestimmten Fleischzubereitungen sind Salze der Milchsäure als Lebensmittelzusatzstoffe zwecks Konservierung zugelassen. Zu diesem Zweck werden gewöhnlich Mengen von 20 000 mg/kg verwendet. Somit besteht ein deutlicher Unterschied zwischen der Verwendung von Milchsäure zur Verringerung der mikrobiologischen Oberflächenverunreinigung und ihrer Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff.
Gemäß dem Gutachten der EFSA sollte Milchsäure, die zur Verringerung der Oberflächenverunreinigung von Rinderschlachtkörpern verwendet wird, den in den…
Angesichts des Gutachtens der EFSA und der Tatsache, dass Milchsäure eine potenzielle mikrobiologische Verunreinigung signifikant verringern kann, wird es als…
In ihrem Gutachten kommt die EFSA zu dem Schluss, dass die Behandlung mit Milchsäure zur Entfernung von Verunreinigungen keine Sicherheitsbedenken aufwirft,…
Am 26. Juli 2011 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein wissenschaftliches Gutachten zur Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit von…
Bedingungen für die Verwendung von Milchsäure zur Verringerung mikrobiologischer Oberflächenverunreinigungen auf Rinderschlachtkörpern,…
Die EFSA empfiehlt, dass Lebensmittelunternehmer die antimikrobielle Wirksamkeit einer solchen Behandlung unter ihren speziellen Verarbeitungsbedingungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.