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Der normale Probenahmeplan für Histamin in Fischereierzeugnissen besteht aus neun Proben; dafür wird umfangreiches Probenmaterial benötigt. Gemäß Fußnote 18 zum Lebensmittelsicherheitskriterium 1.26 für Fischereierzeugnisse können auf Einzelhandelsebene einzelne Proben entnommen werden. In solchen Fällen sollte nicht die gesamte Partie auf der Grundlage des Ergebnisses aus einer einzelnen Probe als unsicher eingestuft werden. Liegt jedoch der Wert einer von neun untersuchten Proben über M, so sollte die gesamte Partie als unsicher eingestuft werden. Dies sollte auch gelten, wenn der Wert einzelner Proben über M liegt. Daher ist es angezeigt, Fußnote 18 zu ändern. Zudem sollte Fußnote 18 sowohl auf das Lebensmittelkriterium 1.26 als auch 1.27 angewendet werden.
Anhang I Kapitel 1 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1.27 erhält folgende Fassung: „1.27 Fischereierzeugnisse — Erzeugnisse…
Da Fischsoße ein flüssiges Fischereierzeugnis ist, ist davon auszugehen, dass Histamin sich darin gleichmäßig verteilt. Der Probenahmeplan kann daher weniger…
1. ZWECK UND ANWENDUNGSBEREICH Die zur amtlichen Untersuchung bestimmten Futtermittelproben werden gemäß den nachstehenden Verfahren entnommen. Die so…
Alle in Absatz 1 aufgeführten Daten sind für jedes Forschungshol zu erfassen; insbesondere sind alle Fische in einem Forschungshol bis zu 100 Fischen zu messen…
Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission vom 15. November 2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel regelt die mikrobiologischen Kriterien…
Ergibt sich aus einer entnommenen Stichprobe, a) daß ein Teil der geprüften Fische, der über 10 % der Stichprobenmenge entspricht, der Klasse B entspricht, so…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.