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Nachdem Glanbia Nutritionals plc einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe bezüglich der Wirkung von Prolibra® im Hinblick auf die Aussage „Trägt zur Reduzierung von Körperfett bei und erhält zugleich die Muskelmasse“ (Frage Nr. EFSA-Q-2012-00001) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „Trägt zur Reduzierung von Körperfett bei und erhält zugleich die Muskelmasse“.
Bei der gesundheitsbezogenen Angabe zu Prolibra® im Hinblick auf die Aussage „Trägt zur Reduzierung von Körperfett bei und erhält zugleich die Muskelmasse“…
Nach Vorlage des Antrags von Gencor Pacific Inc gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, übermittelt am 10. November 2009, wurde die Behörde…
Nachdem Nutrilinks Sarl einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme…
Nach Vorlage des Antrags von Gencor Pacific Inc gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, übermittelt am 10. November 2009, wurde die Behörde…
Nach einem Antrag von ELVIR S.A.S. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, übermittelt am 5. Juni 2008, wurde die Behörde ersucht, eine…
Nachdem Nutrilinks Sarl einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.