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Bei der gesundheitsbezogenen Angabe zur Wirkung von Eff EXT™ im Hinblick auf die Aussage „Trägt durch den Erhalt einer niedrigen Plasmakonzentration an C-reaktivem Protein zur Unterstützung der Gelenkfunktion bei“ handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Angabe, die dem Lebensmittel, das Gegenstand dieser Angabe ist, medizinische Eigenschaften zuschreibt und daher bei Lebensmitteln verboten ist.
Nachdem Nutrilinks Sarl einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme…
Die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ergänzt die allgemeinen Grundsätze der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 zur…
Nachdem Nutrilinks Sarl einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme…
Bei der gesundheitsbezogenen Angabe zur Wirkung eines Extrakts aus den Kernen von Vitis vinifera L. im Hinblick auf die Aussage „Hilft gegen geschwollene Beine“…
Abgelehnte gesundheitsbezogene Angabe Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sind gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel verboten, sofern sie nicht von der Kommission im Einklang mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.