Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 sieht vor, dass die EZB das Recht hat, gegen Berichtspflichtige, die ihre statistische Berichtspflichten nach Maßgabe der Verordnungen oder Entscheidungen der EZB nicht erfüllen, Sanktionen zu verhängen —
Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 sieht vor, dass die EZB das Recht hat, gegenüber Berichtspflichtigem, die ihre statistischen…
Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 sieht vor, dass die EZB das Recht hat, gegenüber Berichtspflichtigen, die die in EZB-Verordnungen oder…
Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 sieht vor, dass die EZB das Recht hat, Berichtspflichtige, die ihren statistischen Berichtspflichten nach…
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 hat die EZB das Recht, Berichtspflichtige, die ihren statistischen Berichtspflichten nach Maßgabe von…
Die EZB hat das Recht, in einem teilnehmenden Mitgliedstaat ansässige Berichtspflichtige, die ihren Verpflichtungen nach Maßgabe dieser Verordnung oder nach…
Gemäß Artikel 18 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 kann die EZB für die Zwecke der Wahrnehmung der ihr durch die genannte Verordnung übertragenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.