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Das Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Kyoto-Protokoll) sieht zwei Mechanismen für die Generierung von internationalen Gutschriften vor, die die Vertragsparteien für den Emissionsausgleich nutzen können. Beim Mechanismus für gemeinsame Projektumsetzung (Joint Implementation, JI) sind dies Emissionsreduktionseinheiten (emission reduction units, ERU), beim Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM) zertifizierte Emissionsreduktionen (certified emission reductions, CER).
Das mit der Entscheidung 2002/358/EG des Rates vom 25. April 2002 über die Genehmigung des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen…
Um in der Gemeinschaft gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, sollte auf harmonisierte Weise festgelegt werden, wie die Gutschriften für außerhalb der…
Die Verknüpfung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-Protokolls mit dem Gemeinschaftssystem unter Wahrung der Umweltwirksamkeit dieses Systems eröffnet…
Die Richtlinie 2003/87/EG stellt fest, dass mit der Anerkennung der Gutschriften aus projektbezogenen Mechanismen ab 2005 die Verpflichtung zur Reduzierung der…
Die Teilnahme am JI- und CDM-Mechanismus und auch die Entscheidung darüber, ob die daraus hervorgehenden Gutschriften innerhalb eines Emissionshandelssystems…
Um die Kosteneffizienz der Gemeinschaftsregelung zu verbessern, sollten Luftfahrzeugbetreiber zertifizierte Emissionsreduktionen (certified emission reduction,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.