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Die Kommission hat die EU-Referenzlaboratorien für Pestizidrückstände zu der Frage konsultiert, ob die geltenden Bestimmungsgrenzen für Bitertanol, Chlorfenvinphos und Dodin angepasst werden müssen. Diese Laboratorien kamen zu dem Schluss, dass aufgrund technischer Entwicklungen die Festlegung niedrigerer Bestimmungsgrenzen für die drei Wirkstoffe möglich ist. Im Licht der Schlussfolgerungen dieser Laboratorien sollten die RHG gesenkt werden.
Die Kommission hat die EU-Referenzlaboratorien für Pestizidrückstände zu der Frage konsultiert, ob bestimmte analytische Bestimmungsgrenzen angepasst werden…
Für Bitertanol, Chlorfenvinphos und Vinclozolin wurden in Anhang II und in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (RHG)…
Die Kommission hat die EU-Referenzlaboratorien für Pestizidrückstände zu der Frage konsultiert, ob bestimmte analytische Nachweisgrenzen angepasst werden…
In Bezug auf Bitertanol kam die Behörde in ihrer Stellungnahme vom 21. Februar 2012 zu dem Schluss, dass eine akute Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher…
Für Fenpropidin legte die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vor.…
Für Daminozid hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.