Erwägungsgrund 5 32011R0165Gemäß Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 werden Fangquoten im folgenden Jahr oder in den folgenden Jahren unter Anwendung von…
Art. 1 32010R10041. Die Fangquoten, die in den Verordnungen (EG) Nr. 1226/2009, (EG) Nr. 1287/2009, (EG) Nr. 1359/2008 und (EU) Nr. 53/2010 festgelegt sind, werden nach den…
Erwägungsgrund 6 32013R1223Wenn jedoch wegen der Quotennutzung 2013 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung nicht die Möglichkeit besteht, die erforderlichen Kürzungen in…
Erwägungsgrund 7 32010R1004Gemäß Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 werden Fangquoten unter Anwendung von Multiplikationsfaktoren gekürzt, die in dem Absatz festgelegt…
Art. 1 Abs. 3 32014R0432Die im Rahmen einer solchen erhöhten Quote im Jahr 2014 in Anspruch genommenen Mengen, die über die ursprüngliche Quote hinausgehen, werden bei der Berechnung…