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Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung, sowie für die Zwecke der gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sollte das durch Artikel 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten anerkannte Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Recht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, jeweils nach den Artikeln 7 und 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt, geachtet werden.
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 in der durch die durch die vorliegende Verordnung geänderten…
Diese Verordnung gewährleistet das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß den Artikeln 7 und 8 der…
Diese Verordnung garantiert das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß den Artikeln 7 und 8 der…
Diese Verordnung wahrt die durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Grundrechte und Grundsätze, insbesondere das Recht auf Achtung…
Mit dieser Verordnung werden insbesondere die Achtung des Privat- und Familienlebens und der Schutz personenbezogener Daten (Artikel 7 und 8 der Charta der…
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und beachtet die Grundsätze, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.