Erwägungsgrund 13 32012R0848VERORDNUNG (EU) Nr. 848/2012 DER KOMMISSION vom 19. September 2012 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Phenylquecksilberverbindungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollte ein angemessener Zeitraum vorgesehen werden, damit die betroffenen Akteure die zur Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen…
Erwägungsgrund 19 32012R0847VERORDNUNG (EU) Nr. 847/2012 DER KOMMISSION vom 19. September 2012 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Quecksilber (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollte ein angemessener Zeitraum vorgesehen werden, damit die betroffenen Akteure das gegebenenfalls Nötige veranlassen können, um die Vorschriften dieser…
Erwägungsgrund 6 32011R0363VERORDNUNG (EU) Nr. 363/2011 DER KOMMISSION vom 13. April 2011 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs betreffend Isoeugenol (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollte ein angemessener Zeitraum vorgesehen werden, damit die betroffenen Akteure das gegebenenfalls Nötige veranlassen können, um die neue Höchstmenge…
Erwägungsgrund 30 32010R0995Die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden sollten über einen angemessenen Zeitraum verfügen, um sich auf die Einhaltung der Anforderungen dieser…
Erwägungsgrund 12 32005R1739VERORDNUNG (EG) Nr. 1739/2005 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für die Verbringung von Zirkustieren zwischen Mitgliedstaaten (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollte genügend Zeit vorgesehen werden, um die ordnungsgemäße Durchführung der in dieser Verordnung vorgesehenen neuen Vorschriften zu gewährleisten.
Erwägungsgrund 8 32010R0759VERORDNUNG (EU) Nr. 759/2010 DER KOMMISSION vom 24. August 2010 zur Änderung des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs betreffend Tildipirosin (Text von Bedeutung für den EWR)
Es sollte ein angemessener Zeitraum vorgesehen werden, damit die betroffenen Akteure das gegebenenfalls Nötige veranlassen können, um die neuen Höchstmengen…