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Gemäß Artikel 175 AEUV hat die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen alle drei Jahre in Form eines Kohäsionsberichts Bericht über die Fortschritte bei der Verwirklichung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union zu erstatten. Es ist erforderlich, Vorschriften hinsichtlich des Inhalts dieses Berichts festzulegen.
Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten und ihrer eigenen Beobachtungen verfasst die Kommission alle drei Jahre einen Bericht, den sie dem…
Nach Artikel 175 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen vor dem 7.…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss alle drei Jahre einen Bericht über die…
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen vor dem 27.…
Alle fünf Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht mit einer Bewertung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.