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Um unerwünschten Fängen, die auch dann unvermeidlich sind, wenn alle Maßnahmen zu ihrer Verringerung angewendet werden, Rechnung zu tragen, sollten für Fischereien, für die die Pflicht zur Anlandung gilt, bestimmte Ausnahmen wegen Geringfügigkeit von dieser Pflicht vorrangig mittels Mehrjahresplänen festgelegt werden.
In einem Mehrjahresplan kann festgelegt werden, dass Fischereifahrzeuge der Union Fänge der Art, für die der Plan gilt, ab einem bestimmten Schwellenwert,…
unverhältnismäßige Kosten beim Umgang mit unerwünschten Fängen bei den Fanggeräten vermieden werden sollen, bei denen die unerwünschten Fänge je Fanggerät nicht…
Im Rahmen von Mehrjahresplänen sollten besondere Maßnahmen als besondere Form des Schutzes der betroffenen Bestände zum Tragen kommen. Umladungen von Fängen von…
Vorbehaltlich wissenschaftlicher Gutachten und unter der Voraussetzung, dass die Ziele der höchstmöglichen Dauererträge nicht gefährdet werden und die…
Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die derzeit großen Mengen an unerwünschten Fängen zu reduzieren und die Rückwürfe schrittweise abzustellen.…
Wird für einen Fischbestand eine Pflicht zur Anlandung eingeführt, so wird bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten dem Umstand Rechnung getragen, dass diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.