Erwägungsgrund 3 32013R0143
In der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen wird die Verpflichtung festgelegt, ein Verfahren zur Ermittlung repräsentativer Werte für die CO2-Emissionen, die Kraftstoffeffizienz und die Masse der vervollständigten Fahrzeuge einzurichten, wobei sichergestellt wird, dass die Hersteller der Basisfahrzeuge rechtzeitig Zugang zu den Angaben zur Masse und zu den spezifischen CO2-Emissionen der vervollständigten Fahrzeuge haben.