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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 wurden der Kommission Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf die Anpassung der statistischen Anhänge übertragen. Die erste Anpassung dieser Art fand im Jahr 2010 statt. Seit diesem Zeitpunkt sind neue Verbesserungen und Anpassungen sowohl im Bereich der monatlichen als auch der jährlichen Statistiken erfolgt, die es zu berücksichtigen gilt.
Die Anhänge VIII und IX der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und die Anhänge 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 müssen angepasst werden, um den jüngsten…
Die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 spiegeln den Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der Annahme des Vorschlags für die genannte Verordnung durch die…
Die Beurteilung der beiden ersten Datenlieferungen in den Jahren 2006 und 2008 zeigte, dass es notwendig ist, bestimmte konzeptionelle Mängel der Anhänge der…
Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 948/2009 der Kommission…
Vor dem 1. Januar 2010 nimmt die Kommission bei Bedarf eine Präzisierung und Ergänzung der Nummern 2 bis 6 des Anhangs IV vor und berücksichtigt dabei den in…
Artikel 18 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 ermächtigt die Kommission zur Festlegung dieser Anpassungen; die Kommission hat diese Bestimmung als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.