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Zur Förderung des Binnenmarkts wurde ein umfassendes Typgenehmigungsverfahren der Union für Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Geräte eingeführt; dieses Verfahren ist in der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge geregelt.
Für das Antragsverfahren gilt Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 12 der Richtlinie 2003/37/EG.
Für die Genehmigung von nach der Richtlinie 2003/37/EG sind die Bestimmungen dieser Richtlinie anzuwenden.
Für Fahrzeuge, Systeme, selbstständige technische Einheiten oder Bauteile im Sinne des Artikels 11 der Richtlinie 2003/37/EG kann nach Maßgabe des Artikels 11…
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige…
Für Fahrzeuge der Klassen T1, T2 und T3 nach Anhang II Kapitel A der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die…
Was land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen betrifft, so sollten die Vorschriften dieser Richtlinie für Risiken, die von der Richtlinie 2003/37/EG des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.