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Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, weiterhin ihre jeweiligen Einzelgenehmigungssysteme anzuwenden; die Kommission sollte jedoch dem Europäischen Parlament und dem Rat über das Funktionieren dieser nationalen Systeme Bericht erstatten, wobei sie sich auf die von den Mitgliedstaaten bereitgestellten Informationen stützt, damit erneut geprüft werden kann, ob ein Legislativvorschlag zur Harmonisierung der Einzelgenehmigungssysteme auf Unionsebene vorgelegt werden soll.
Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, weiterhin ihre jeweiligen Vorschriften für die Einzelgenehmigung anzuwenden; die Kommission sollte…
Regelmäßige Berichte der Mitgliedstaaten an die Kommission und der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und…
Die Mitgliedstaaten sollten regelmäßig über die Maßnahmen berichten, die sie zur Durchführung dieser Verordnung getroffen haben. Auf der Grundlage dieser…
Die Kommission sollte bei begründeten Bedenken auf Grundlage der Ergebnisse von Berichten über die Funktionsweise der nationalen Inspektionen Kontrollen der…
Die Kommission sollte in ihrem Bericht über das Funktionieren dieser Verordnung die Funktionsweise der geltenden Beschränkungen bewerten und — sofern…
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, der EBA und der EZB einen Bericht über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.