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Diese Verordnung stellt besondere Anforderungen für Sicherheit und Umweltschutz auf. Daher ist es wichtig, Vorschriften zu erlassen, durch die sichergestellt wird, dass der Hersteller oder jeder andere Wirtschaftsteilnehmer in der Lieferkette im Sinne des Artikels 20 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 wirksame Schutzmaßnahmen für den Fall eines erheblichen Risikos für Benutzer oder Umwelt getroffen hat, einschließlich des Rückrufs von Fahrzeugen. Daher sollten die Genehmigungsbehörden in der Lage sein, zu beurteilen, ob diese Maßnahmen ausreichend sind.
Muss ein Hersteller von Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten, dem eine EU-Typgenehmigung erteilt wurde, in Verkehr gebrachte Systeme,…
Muss ein Hersteller, dem eine EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung erteilt wurde, in Verkehr gebrachte oder zugelassene Fahrzeuge oder solche, für deren…
Sind die Marktüberwachungsbehörden eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 tätig geworden oder haben sie hinreichenden Grund zu…
Sind die Marktüberwachungsbehörden eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 tätig geworden oder haben sie hinreichenden Grund zu…
Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen können, um das Inverkehrbringen und die Verwendung von Geräten einzuschränken oder zu verbieten, wenn diese…
Gelangen die Überwachungsbehörden eines Mitgliedstaats zu der Annahme, dass in dieser Richtlinie geregelte Schiffsausrüstung eine Gefahr für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.