Art. 11 32013R0019Wird ein Erzeugnis mit Ursprung in Equador, Kolumbien oder Peru in derart erhöhten Mengen und unter solchen Bedingungen eingeführt, dass dadurch die…
Art. 15 Abs. 1 32026R0687VERORDNUNG (EU) 2026/687 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2026 über die Durchführung der bilateralen Schutzklauseln in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens und des EU-Mercosur-Interimsabkommens über den Handel
Wird eine Ware mit Ursprung in einem betroffenen Land in ein Gebiet oder mehrere Gebiete in äußerster Randlage der Union zu Präferenzbedingungen in derart…
Erwägungsgrund 7 32013R0020Wird ein betroffenes Erzeugnis in derart erhöhten Mengen und unter solchen Bedingungen eingeführt, dass es die Wirtschaftslage eines der Gebiete in äußerster…
Erwägungsgrund 7 32013R0019Wird ein betroffenes Erzeugnis in derart erhöhten Mengen und unter solchen Bedingungen eingeführt, dass es die Wirtschaftslage eines der Gebiete in äußerster…
Art. 10 Abs. 2 32016R1076Eine Schutzmaßnahme kann nach Maßgabe dieses Kapitels eingeführt werden, wenn Waren mit Ursprung in den in Anhang I aufgeführten Regionen oder Staaten in derart…