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Zusätzlich zu den in den genannten Rechtsakten dargelegten Vorschriften sollte vorgeschrieben werden, dass Sprossen erzeugende Betriebe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zugelassen werden müssen. Durch eine solche Zulassung, die nach mindestens einer Kontrolle an Ort und Stelle erteilt wird, würde gewährleistet, dass die Betriebe den einschlägigen Hygieneanforderungen genügen, wodurch ein hoher Schutz der öffentlichen Gesundheit gewährleistet wäre. Die Zulassung der Betriebe sollte von der Erfüllung bestimmter Anforderungen abhängig gemacht werden, damit das Risiko einer Kontamination innerhalb der Einrichtung, in der die Sprossen erzeugt werden, verringert wird.
Die Lebensmittelunternehmer stellen sicher, dass Sprossen erzeugende Betriebe gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 von der zuständigen Behörde…
1. Die Betriebe müssen so angelegt und gestaltet sein, dass bewährte Hygieneverfahren für Lebensmittel angewandt werden können, darunter Maßnahmen zum Schutz…
In der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sind allgemeine Hygienevorschriften für Lebensmittel enthalten, die von den Lebensmittelunternehmern u. a. bei der…
Für Betriebe oder Anlagen, deren Tätigkeiten gemäß den Gemeinschaftsvorschriften über Lebensmittelhygiene bereits zugelassen wurden, sollte eine Zulassung oder…
Betriebe oder Anlagen sollten eine Zulassung erhalten, nachdem sie der zuständigen Behörde einen Nachweis vorgelegt haben und bei einem Besuch vor Ort…
Um die Futtermittelhygiene zu verbessern und unbeschadet der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.