Erwägungsgrund 3 32013R0241Bezüglich Fludioxonil wurde ein solcher Antrag für die Anwendung bei Stangensellerie, Sellerieblättern und Rettich gestellt.
Erwägungsgrund 6 32012R0441VERORDNUNG (EU) Nr. 441/2012 DER KOMMISSION vom 24. Mai 2012 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Bifenazat, Bifenthrin, Boscalid, Cadusafos, Chlorantraniliprol, Chlorthalonil, Clothianidin, Cyproconazol, Deltamethrin, Dicamba, Difenoconazol, Dinocap, Etoxazol, Fenpyroximat, Flubendiamid, Fludioxonil, Glyphosat, Metalaxyl-M, Meptyldinocap, Novaluron, Thiamethoxam und Triazophos in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass die Angaben zur Anwendung von Fludioxonil bei Feldsalat/Vogerlsalat, Kresse,…
Erwägungsgrund 2 32010R0304VERORDNUNG (EU) Nr. 304/2010 DER KOMMISSION vom 9. April 2010 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 2-Phenylphenol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde untersuchte insbesondere die Risiken für die Verbraucher und für Tiere. Sie bewertete die repräsentative Verwendung als Fungizid bei Zitrusfrüchten…
Erwägungsgrund 5 32014R0079VERORDNUNG (EU) Nr. 79/2014 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2014 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bifenazat, Chlorpropham, Esfenvalerat, Fludioxonil und Thiobencarb in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Für Fludioxonil hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Erwägungsgrund 6 32013R0293VERORDNUNG (EU) Nr. 293/2013 DER KOMMISSION vom 20. März 2013 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Emamectinbenzoat, Etofenprox, Etoxazol, Flutriafol, Glyphosat, Phosmet, Pyraclostrobin, Spinosad und Spirotetramat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass es bezüglich der Anwendung von Prothioconazol bei Raps-, Lein-, Mohn- und…
Erwägungsgrund 7 32009R1050Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen bezüglich Daten und Informationen erfüllt sind und…