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Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festlegung und Zuteilung der Fangmöglichkeiten, gegebenenfalls einschließlich bestimmter damit operativ verbundener Bedingungen, zu erlassen. Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten sollte für jeden Mitgliedstaat für jeden Fischbestand bzw. jede Fischerei eine relative Stabilität der Fischereitätigkeit gewährleisten und die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 gebührend berücksichtigen.
Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festlegung und Zuteilung der Fangmöglichkeiten, gegebenenfalls einschließlich bestimmter damit operativ verbundener…
Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten, gegebenenfalls einschließlich bestimmter funktional mit ihnen…
Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festlegung und Zuteilung der Fangmöglichkeiten für die einzelnen Fischereien oder Fischereigruppen, gegebenenfalls…
Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festlegung und Zuteilung der Fangmöglichkeiten für die einzelnen Fischereien oder Fischereigruppen zu treffen und…
Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festlegung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten für die einzelnen Fischereien oder Fischereigruppen, gegebenenfalls…
Es ist Aufgabe des Rates, Maßnahmen zur Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten für jede Fischerei oder Fischereigruppe zu erlassen, gegebenenfalls…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.