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Der genannte Beschluss sieht außerdem die Möglichkeit vor, die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen zu erlauben, wenn diese benötigt werden, um einer vor oder nach dem Datum der Benennung der betreffenden natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in der Union ergangenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder einer vor oder nach diesem Datum in einem Mitgliedstaat vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung nachzukommen.
Unbeschadet des Absatzes 1 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abweichend von Artikel 4a Absätze 1 und 2 unter ihnen geeignet erscheinenden…
Abweichend von Artikel 4a können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten unter den ihnen angemessenen erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter…
Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder…
Abweichend von Artikel 2 können die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder…
Der Beschluss 2012/724/GASP des Rates sieht eine Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP vor, um eine Freigabe eingefrorener Gelder und wirtschaftlicher…
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.