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Bezüglich 2-Phenylphenol in Zitrusfrüchten wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 304/2010 bis zum 30. September 2012 befristete RHG festgelegt, die vorbehaltlich der Vorlage und Bewertung zweier zusätzlicher Rückstandsuntersuchungen für Zitrusfrüchte und valider Studien zur Lagerbeständigkeit gelten. Die entsprechenden Angaben und Untersuchungsergebnisse wurden Spanien, dem berichterstattenden Mitgliedstaat für diesen Stoff, im März 2012 vorgelegt. Spanien hat diese Angaben bewertet und hierüber einen Bericht erstellt, der der Kommission am 18. Juli 2012 vorgelegt wurde. Damit ausreichend Zeit für die Auswertung des Berichts durch die Behörde und für die Entscheidung der Kommission zur Verfügung steht, sollte die Geltungsdauer dieser RHG bis zum 30. September 2014 verlängert werden.
Bis zur Vorlage weiterer Rückstandsdaten wurden bezüglich Fluopyram durch die Verordnung (EU) Nr. 270/2012 für verschiedene Erzeugnisse vorläufige RHG…
2-Phenylphenol ist ein Wirkstoff, der in der vierten Stufe des Prüfprogramms gemäß der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zu prüfen ist und für den der…
Die Risikobewertung durch die Behörde trug den jüngsten Daten zu den toxischen Eigenschaften von 2-Phenylphenol Rechnung. Sie zeigte auf, dass ein…
Für Pyrimethanil hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in…
Am 22. August 2011 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „die Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Bis zur Vorlage und Bewertung neuer Daten und Informationen über das natürliche Vorkommen oder die natürliche Bildung von Nikotin in den betreffenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.