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Um sicherzustellen, dass nur Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds, die hinsichtlich ihres Verhaltens auf dem Markt einheitliche Qualitätskriterien erfüllen, die Bezeichnung „EuVECA“ führen, sollten Regeln für die Geschäftstätigkeit und das Verhältnis dieser Verwalter zu ihren Anlegern bestehen. Aus dem gleichen Grund sollten einheitliche Bedingungen dafür festgelegt werden, wie diese Verwalter mit Interessenkonflikten umzugehen haben. Diese Regeln und Bedingungen sollten den Verwalter ferner dazu verpflichten, die erforderlichen organisatorischen und verwaltungsmäßigen Vorkehrungen zu treffen, um einen angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten zu gewährleisten.
Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds ermitteln und vermeiden Interessenkonflikte, gewährleisten, wo diese nicht vermieden werden können, eine…
In dieser Verordnung werden einheitliche Anforderungen an und Bedingungen für die Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen festgelegt, die für den…
Um sicherzustellen, dass nur Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum, die hinsichtlich ihres Verhaltens auf dem Markt einheitliche…
Um die Integrität der Bezeichnung „EuVECA“ zu schützen, sollten Qualitätskriterien hinsichtlich der Organisation von Verwaltern eines qualifizierten…
Um sicherzustellen, dass die Bezeichnung „EuVECA“ für Anleger in der gesamten Union zuverlässig und leicht erkennbar ist, sollten nur Verwalter eines…
Es ist erforderlich, eine Verordnung zu erlassen, die einheitliche Regeln für qualifizierte Risikokapitalfonds schafft und deren Verwaltern, die in der Union…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.