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Um eine ordnungsgemäße Durchsetzung sicherzustellen, enthält diese Verordnung Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen für Verstöße gegen zentrale Bestimmungen dieser Verordnung, nämlich die Vorschriften über die Zusammensetzung des Portfolios, über Schutzvorkehrungen hinsichtlich der Identität in Frage kommender Anleger und über die Verwendung der Bezeichnung „EuVECA“ ausschließlich durch Verwalter eines qualifizierten Risikokapitalfonds, die gemäß dieser Verordnung registriert sind. Ein Verstoß gegen diese zentralen Bestimmungen sollte gegebenenfalls ein Verbot der Verwendung dieser Bezeichnung und die Streichung des betroffenen Verwalters aus dem Register nach sich ziehen.
In dieser Verordnung werden einheitliche Anforderungen an und Bedingungen für die Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen festgelegt, die für den…
Artikel 3 bis 6, Artikel 12, Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c und i sowie die Artikel 14a bis 19, Artikel 20 Absatz 3 Unterabsatz 2 und die Artikel 21 und…
Um eine ordnungsgemäße Durchsetzung sicherzustellen, enthält diese Verordnung Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen für Verstöße gegen ihre zentralen…
Die Festlegung von Qualitätsanforderungen bezüglich der Verwendung der Bezeichnung „EuVECA“ in Form einer Verordnung stellt sicher, dass diese Anforderungen für…
Es ist erforderlich, eine Verordnung zu erlassen, die einheitliche Regeln für qualifizierte Risikokapitalfonds schafft und deren Verwaltern, die in der Union…
Um eine wirksame Überwachung der in dieser Verordnung festgelegten einheitlichen Anforderungen sicherzustellen, sollte die zuständige Behörde des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.